Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 14.11.2002

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 28.10.2002 - 11 UF 2182/02   

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https://dejure.org/2002,2462
OLG Nürnberg, 28.10.2002 - 11 UF 2182/02 (https://dejure.org/2002,2462)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.10.2002 - 11 UF 2182/02 (https://dejure.org/2002,2462)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Oktober 2002 - 11 UF 2182/02 (https://dejure.org/2002,2462)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung des hälftigen Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts; Unterhalt für ein volljähriges, unverheiratetes und als Schüler ohne Einkommen bei einem Elternteil lebendes Kind; Problem der entsprechenden Anwendung des § 1612 b Abs. 5 BGB auf so genannte ...

  • Judicialis

    BGB § 1612 b Abs. 5; ; BGB § 1603 Abs. 2 S. 2

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kindergeld bei Kindesunterhalt anrechnen?

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB §§ 1612 b Abs. 5, 1603 Abs. 2 S. 2
    Anwendungsbereich des § 1612b Abs. 5 BGB

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kindergeld - Keine entsprechende Kindergeldanrechnung gemäß § 1612b Abs. 5 BGB auf volljährige Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 580
  • MDR 2003, 89
  • FamRZ 2003, 1685
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.01.2002 - XII ZR 34/00

    Barunterhalt beider Elternteile für einen volljährigen Schüler in der allgemeinen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.10.2002 - 11 UF 2182/02
    Der betreuende Elternteil wird ebenfalls barunterhaltspflichtig (BGH FamRZ 2002, 815), obwohl sich an den tatsächlichen Lebensumständen des Kindes und der Eltern durch die Volljährigkeit nichts geändert hat.
  • OLG Koblenz, 19.09.2001 - 9 UF 62/01

    Kindesunterhalt; Scheidung; Leistungsfähigkeit; Verdienstbescheinigung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.10.2002 - 11 UF 2182/02
    Eine Verringerung des Unterhalts durch die Anrechung der Hälfte des Kindergeldes behandele gleiche Sachverhalte ohne Grund rechtlich ungleich (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1727; OLG Bremen MDR 2002, 950; OLG Koblenz FamRZ 2002, 965 und Kalthoener/Büttner/Niepmann "Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts" 8.Aufl. Rdnr. 545; Graba NJW 2001, 249 (254,255) und Wohlgemuth FamRZ 2001, 742).
  • OLG Celle, 13.09.2001 - 21 WF 136/01

    Unterhaltsabänderungsklage ; Prozesskostenhilfe ; Kindesunterhalt;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.10.2002 - 11 UF 2182/02
    Damit kann auch der eigentliche Zweck des Kindergeldes, nämlich die staatliche Entlastung der unterhaltspflichtigen Eltern, wirksam werden, der zum Schutz der minderjährigen Kinder durch den § 1612 b Abs. 5 BGB in den Hintergrund getreten ist (vgl. OLG Celle, Az. 21 WF 136/01, Beschluß vom 13. September 2001; Scholz FamRZ 2000, 1541 (1546) und abschwächend FamRZ 2001, 1048; Vossenkämper FamRZ 2000, 1547 (1551); Pieper FuR 2001, 8 (11) und Gutdeutsch § 2, VI im Nachtrag zur 5. Aufl. von "Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis").
  • OLG Hamm, 09.08.2001 - 8 WF 106/01

    Zur Frage der allgemeinen Schulausbildung im Sinne des § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.10.2002 - 11 UF 2182/02
    Eine Verringerung des Unterhalts durch die Anrechung der Hälfte des Kindergeldes behandele gleiche Sachverhalte ohne Grund rechtlich ungleich (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1727; OLG Bremen MDR 2002, 950; OLG Koblenz FamRZ 2002, 965 und Kalthoener/Büttner/Niepmann "Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts" 8.Aufl. Rdnr. 545; Graba NJW 2001, 249 (254,255) und Wohlgemuth FamRZ 2001, 742).
  • OLG Bremen, 27.02.2002 - 4 UF 4/02

    Anrechnung des Kindergeldes auf Unterhaltstanspruch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.10.2002 - 11 UF 2182/02
    Eine Verringerung des Unterhalts durch die Anrechung der Hälfte des Kindergeldes behandele gleiche Sachverhalte ohne Grund rechtlich ungleich (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1727; OLG Bremen MDR 2002, 950; OLG Koblenz FamRZ 2002, 965 und Kalthoener/Büttner/Niepmann "Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts" 8.Aufl. Rdnr. 545; Graba NJW 2001, 249 (254,255) und Wohlgemuth FamRZ 2001, 742).
  • BGH, 17.01.2007 - XII ZR 166/04

    Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsanspruch privilegierter

    Schließlich müsse die Vorschrift aus verfassungsrechtlichen Gründen eng ausgelegt werden, was einer analogen Anwendung auf den Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder entgegen stehe (Wendl/Scholz aaO § 2 Rdn. 515 c; Wendl/Gutdeutsch aaO § 5 Rdn. 88; Palandt/Diederichsen BGB 66. Aufl. § 1512 b Rdn. 13; AnwK-BGB/Saathoff § 1612 b Rdn. 17; FA-FamR/Gerhardt 6. Kap. Rdn. 152 a; Hoppenz/Hülsmann Familiensachen 8. Aufl. § 1612 b Rdn. 10 a.E.; JurisPK-BGB/Viefhues § 1612 b Rdn. 21; OLG Koblenz FamRZ 2004, 1132; OLG Hamm [7. Senat für Familiensachen] OLGR Hamm 2003, 142; OLG Nürnberg FamRZ 2003, 1685 und OLG Hamburg FamRZ 2003, 180).
  • OLG Hamm, 17.02.2003 - 7 WF 28/03

    Zur Kindergeldanrechnung gem. der RegelbetragsVO bei volljährigen Kindern

    Fällt ein Elternteil wegen Leistungsunfähigkeit für eine Barunterhaltsbeteiligung aus, so stellt dies lediglich ein faktisches Hindernis für dessen Beteiligung dar, ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen gesetzlichen Regelung (so auch OLG Nürnberg MDR 2003, 89 m.w.N).
  • AG Ludwigslust, 17.02.2005 - 5 F 316/02

    Verpflichtung der Großeltern zur Leistung von Kindesunterhalt für ihren Enkel;

    Soweit für eine für eine Nichtanwendbarkeit des § 1612b V BGB bei volljährigen Kindern darauf abgestellt wird, dass der Volljährige, auch der privilegierte, nicht mehr den umfassenden Schutz eines minderjährigen Kindes braucht, weil er zur Sicherung seines Existenzminimums notfalls auch selbst - wenn auch nur im beschränkten Umfang - einen Beitrag leisten könne (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 580 [OLG Nürnberg 28.10.2002 - 11 UF 2182/02] m.w.N.),besteht dieser Schutzzweck bei minderjährigen Kindern fort unabhängig davon, ob sie ihre Eltern oder ihre Großeltern auf Unterhalts in Anspruch nehmen.
  • OLG Hamm, 17.02.2003 - 7 W 28/03
    Fällt ein Elternteil wegen Leistungsunfähigkeit für eine Barunterhaltsbeteiligung aus, so stellt dies lediglich ein faktisches Hindernis für dessen Beteiligung dar, ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen gesetzlichen Regelung (so auch OLG Nürnberg MDR 2003, 89 m.w.N).
  • OLG München, 01.06.2004 - 12 UF 1104/04

    Anwendbarkeit von § 1612b Abs. 5 BGB auf privilegierte volljährige Kinder;

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.11.2002 - 2 WF 289/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12654
OLG Hamm, 14.11.2002 - 2 WF 289/02 (https://dejure.org/2002,12654)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.11.2002 - 2 WF 289/02 (https://dejure.org/2002,12654)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. November 2002 - 2 WF 289/02 (https://dejure.org/2002,12654)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1685
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2002 - 2 WF 289/02
    Für eine Absicht, bei der Kindergeldanrechnung im Zusammenhang mit der Sicherstellung des Existenzminimums zwischen minderjährigen und volljährigen Kindern differenzieren zu wollen, gibt es keine Anhaltspunkte, zumal die vom Bundesverfassungsgericht geforderte steuerliche Freistellung des Existenzminimums für ein Kind des Steuerpflichtigen (BVerfGE 82, 60, 93; 99, 216), an die die Neuregelung des § 1612 b Abs. 5 BGB anknüpft, nicht auf minderjährige Kinder beschränkt ist.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2002 - 2 WF 289/02
    Für eine Absicht, bei der Kindergeldanrechnung im Zusammenhang mit der Sicherstellung des Existenzminimums zwischen minderjährigen und volljährigen Kindern differenzieren zu wollen, gibt es keine Anhaltspunkte, zumal die vom Bundesverfassungsgericht geforderte steuerliche Freistellung des Existenzminimums für ein Kind des Steuerpflichtigen (BVerfGE 82, 60, 93; 99, 216), an die die Neuregelung des § 1612 b Abs. 5 BGB anknüpft, nicht auf minderjährige Kinder beschränkt ist.
  • OLG Koblenz, 19.09.2001 - 9 UF 62/01

    Kindesunterhalt; Scheidung; Leistungsfähigkeit; Verdienstbescheinigung;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2002 - 2 WF 289/02
    Bei dieser Sachlage hält es der Senat für zulässig und geboten, § 1612 b Abs. 5 BGB auch auf Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder jedenfalls dann anzuwenden, wenn der Bedarf unter Fortschreibung des Regelbetrages bestimmt wird, wie dies bei den Beträgen der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle geschieht (im Ergebnis ebenso: Wohlgemuth, FamRZ 2001, 743; Luthin/Schumacher Rn. 3265 sowie - vor der Gesetzesänderung - Schwab/Borth IV Rn. 1008; die Anwendung des § 1612 b Abs. 5 BGB einschränkend auf die Unterhaltsansprüche privilegierter volljähriger Kinder i.S.d. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB: OLG Bremen MDR 2002, 950; OLG Koblenz FamRZ 2002, 965; OLG Hamm - 8. FS - FamRZ 2001, 1727; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl., Rn. 545; Empfehlung des 13. Dt. Familiengerichtstags, FamRZ 2000, 273).
  • OLG Hamm, 09.08.2001 - 8 WF 106/01

    Zur Frage der allgemeinen Schulausbildung im Sinne des § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB und

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2002 - 2 WF 289/02
    Bei dieser Sachlage hält es der Senat für zulässig und geboten, § 1612 b Abs. 5 BGB auch auf Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder jedenfalls dann anzuwenden, wenn der Bedarf unter Fortschreibung des Regelbetrages bestimmt wird, wie dies bei den Beträgen der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle geschieht (im Ergebnis ebenso: Wohlgemuth, FamRZ 2001, 743; Luthin/Schumacher Rn. 3265 sowie - vor der Gesetzesänderung - Schwab/Borth IV Rn. 1008; die Anwendung des § 1612 b Abs. 5 BGB einschränkend auf die Unterhaltsansprüche privilegierter volljähriger Kinder i.S.d. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB: OLG Bremen MDR 2002, 950; OLG Koblenz FamRZ 2002, 965; OLG Hamm - 8. FS - FamRZ 2001, 1727; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl., Rn. 545; Empfehlung des 13. Dt. Familiengerichtstags, FamRZ 2000, 273).
  • OLG Bremen, 27.02.2002 - 4 UF 4/02

    Anrechnung des Kindergeldes auf Unterhaltstanspruch

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2002 - 2 WF 289/02
    Bei dieser Sachlage hält es der Senat für zulässig und geboten, § 1612 b Abs. 5 BGB auch auf Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder jedenfalls dann anzuwenden, wenn der Bedarf unter Fortschreibung des Regelbetrages bestimmt wird, wie dies bei den Beträgen der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle geschieht (im Ergebnis ebenso: Wohlgemuth, FamRZ 2001, 743; Luthin/Schumacher Rn. 3265 sowie - vor der Gesetzesänderung - Schwab/Borth IV Rn. 1008; die Anwendung des § 1612 b Abs. 5 BGB einschränkend auf die Unterhaltsansprüche privilegierter volljähriger Kinder i.S.d. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB: OLG Bremen MDR 2002, 950; OLG Koblenz FamRZ 2002, 965; OLG Hamm - 8. FS - FamRZ 2001, 1727; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl., Rn. 545; Empfehlung des 13. Dt. Familiengerichtstags, FamRZ 2000, 273).
  • OLG Jena, 10.12.2004 - 1 UF 122/03

    Kindesunterhalt, Ausbildungsunterhalt

    Die andere Auffassung hält es für zulässig und geboten, § 1612 b Abs. 5 BGB auch auf Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder jedenfalls dann anzuwenden, wenn der Bedarf unter Fortschreibung des Regelbetrages bestimmt wird, wie dies bei den Beträgen der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle geschieht (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2003, 1685; im Ergebnis ebenso: Wohlgemuth, FamRZ 2001, 743; Luthin/Schumacher Rn. 3265, die Anwendung des § 1612 b Abs. 5 BGB einschränkend auf die Unterhaltsansprüche privilegierter volljähriger Kinder i.S.d. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB: OLG Bremen MDR 2002, 950; OLG Koblenz FamRZ 2002, 965; OLG Hamm - 8. FS - FamRZ 2001, 1727; OLG Düsseldorf, FUR 2002, 232; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl., Rn. 545; Göppinger/Häußermann, Unterhaltsrecht, 8. Aufl.; Rdn. 798; Empfehlung des 13. Dt. Familiengerichtstags, FamRZ 2000, 273).
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